Ordinary n°942

Petitioner: Gérard Philipp

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen. Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen.

Purpose of the petition

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer sind uralte Instrumente der Staatsfinanzierung, es handelt sich um eine Form der Mehrfachbesteuerung und sollte abgeschafft werden. Sowie Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr sind viel zu hoch und sollte auf eine nur dem Arbeitsaufwand angemessene Pauschalgebühr herabgesetzt werden.

Reasons for the petition

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Strafsteuer auf Konsumverzicht! Tatsächlich ist Erben zuerst einmal Vererben. Es ist eine Eigentumsverfügung des Erblassers. Eigentum kann aber nur dadurch entstehen, dass man auf Konsum verzichtet und Teile des versteuerten Einkommens spart. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist damit also eine Strafsteuer für Nicht-Konsum. Genau damit untergräbt sie die eigenverantwortliche Vorsorge von Familien für ihre Nachkommenschaft. Falsch ist, dass der Staat in die Familiensphäre eingreift und vererbtes Geld versteuert, das bereits versteuert wurde. Ein bereits versteuertes Vermögen sollte den Staat fortan nichts angehen. Je öfter Geld von Generation zu Generation vererbt wird, desto ungerechter ist es, Steuern zu erheben, die dasselbe Vermögen anzapfen. Erben ist ein Geschenk an die Angehörigen. Die Entscheidung, was und wie viel ich meinen Angehörigen hinterlasse, zählt zu den persönlichen Freiheiten. Diese Freiheit wird durch den Gesetzgeber beschnitten. Es ist paradox, dass der Staat einerseits Familien fördert, diese dann aber im Trauerfall bestraft. Der Arbeitsaufwand und Verwaltungskosten sind gewöhnlich immer die gleichen unabhängig vom Kaufpreis des Objektes. Deshalb ist es unangebracht Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr Prozentual zu berechnen. Die Notarkosten gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen zwischen 0,6 und 1,2% des Kaufpreises, diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 2,500 Euro ersetzten. Die Grunderwerbsteuer und Überschreibungsgebühr gesetzlich auf eine Pauschalgebühr festlegen. Die Kosten betragen grundsätzlich 6% des Kaufpreises + 1% Überschreibungsgebühr (Enregistrement), Diesen Prozentual Betrag durch eine Pauschalgebühr von 1,500 Euro ersetzen. Die Zahl der Luxemburger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, nimmt kontinuierlich zu. Weniger Gebühren könnten helfen diesen Trend zu stoppen. Diese Änderungen sollten nur für Private Leute gelten (keine gewerblichen Objekte)

This public petition did not reach the threshold of 4. 500 signatures. At the request of the petitioner, the public petition was transformed into an ordinary petition. Show public petition.

The steps of this petition

Icon process
04.10.2018

Closing statement

03.10.2018

The ordinary petition n°942 is closed on 03-10-2018

Reason for closure: pas de suite réservée par le pétitionnaire à la prise de position du ministre

31.07.2018

Transmission to the petitioner

19.07.2018

A position statement regarding the ordinary petition n°942 is available on 19-07-2018

Minister(s) :

13.06.2018

Demande de prise de position gouvernementale et transmission au pétitionnaire

Demande de prise de position gouvernementale et transmission au pétitionnaire Demande de prise de position gouvernementale et transmission au pétitionnaire
13.06.2018

A position statement is requested on the ordinary petition n°942, on 13-06-2018

Minister(s) :

06.06.2018

Reclassification of the public petition n°942, not having reached the threshold of 4500 signatures, into an ordinary petition, on 06-06-2018