Einfach n°3417

Petitionnär/in: Stephanie Geyer

Urlaub für pflegebedürftige Angehörige

Zil vun der Petitioun

Die Freistellung für pflegebedürftige Angehörige (Sonderurlaub von 5 Tagen) gilt nur für Familienangehörige ersten Grades oder Ehegatten/Lebenspartner. Angenommen, die pflegebedürftige Person ist z.B. 50 Jahre alt, hat keine Kinder und die Eltern, sofern sie noch leben, sind über 70 Jahre ... méi

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D’Etappe vun dëser Petitioun

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21.11.2024

Eng Stellungsnam ass den 21-11-2024 iwwert d'einfach Petitioun Nr. 3417 ugefrot ginn

Minister(en): Monsieur Georges Mischo, Ministre du Travail

20.11.2024

Déi ordinär Petitioun Nr. 3417 gouf den 20-11-2024 vun der Petitiounskommissioun als recevabel deklaréiert

Recevabilitéit: recevabel

23.10.2024

D'einfach Petitioun Nr. 3417 gouf den 23-10-2024 deposéiert.

Titel vun der Petitioun: Urlaub für pflegebedürftige Angehörige

Zil vun der Petitioun: Die Freistellung für pflegebedürftige Angehörige (Sonderurlaub von 5 Tagen) gilt nur für Familienangehörige ersten Grades oder Ehegatten/Lebenspartner.

 

Angenommen, die pflegebedürftige Person ist z.B. 50 Jahre alt, hat keine Kinder und die Eltern, sofern sie noch leben, sind über 70 Jahre alt, dann kann diese Person nur auf die Hilfe des Ehegatten/Partners zählen.

 

Der Antrag wäre, dass auch Geschwister diesen Sonderurlaub in Anspruch nehmen können. Geschwister sollten als Verwandte 1. Grades eingestuft werden. (wenn die Eltern identisch sind).

 

Außerdem sind 5 Tage im Jahr ein Tropfen auf den heißen Stein. Gerade in solch schwierigen Zeiten ist die Unterstützung der Familie manchmal der einzige Halt für den Pflegebedürftigen.

 

Wir bitten um Beachtung dieses Anliegens.