Einfache n°3417

Petitionär/in: Stephanie Geyer

Urlaub für pflegebedürftige Angehörige

Ziel der Petition

Die Freistellung für pflegebedürftige Angehörige (Sonderurlaub von 5 Tagen) gilt nur für Familienangehörige ersten Grades oder Ehegatten/Lebenspartner. Angenommen, die pflegebedürftige Person ist z.B. 50 Jahre alt, hat keine Kinder und die Eltern, sofern sie noch leben, sind über 70 Jahre ... mehr

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Verlauf dieser Petition

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21.11.2024

Eine Stellungnahme wurde am 21-11-2024 betreffend die einfache Petition Nr. 3417 angefragt

Minister: Monsieur Georges Mischo, Ministre du Travail

20.11.2024

Die einfache Petition Nr. 3417 wurde vom Petitionsausschuss am 20-11-2024 für zulässig erklärt

Zulässigkeit : zulässig

23.10.2024

Die einfache Petition Nr. 3417 wurde am 23-10-2024 eingereicht.

Titel der Petition: Urlaub für pflegebedürftige Angehörige

Ziel der Petition: Die Freistellung für pflegebedürftige Angehörige (Sonderurlaub von 5 Tagen) gilt nur für Familienangehörige ersten Grades oder Ehegatten/Lebenspartner.

 

Angenommen, die pflegebedürftige Person ist z.B. 50 Jahre alt, hat keine Kinder und die Eltern, sofern sie noch leben, sind über 70 Jahre alt, dann kann diese Person nur auf die Hilfe des Ehegatten/Partners zählen.

 

Der Antrag wäre, dass auch Geschwister diesen Sonderurlaub in Anspruch nehmen können. Geschwister sollten als Verwandte 1. Grades eingestuft werden. (wenn die Eltern identisch sind).

 

Außerdem sind 5 Tage im Jahr ein Tropfen auf den heißen Stein. Gerade in solch schwierigen Zeiten ist die Unterstützung der Familie manchmal der einzige Halt für den Pflegebedürftigen.

 

Wir bitten um Beachtung dieses Anliegens.