Eine Stellungnahme wurde am 21-11-2024 betreffend die einfache Petition Nr. 3417 angefragt
Minister: Monsieur Georges Mischo, Ministre du Travail
Petitionär/in: Stephanie Geyer
Die Freistellung für pflegebedürftige Angehörige (Sonderurlaub von 5 Tagen) gilt nur für Familienangehörige ersten Grades oder Ehegatten/Lebenspartner. Angenommen, die pflegebedürftige Person ist z.B. 50 Jahre alt, hat keine Kinder und die Eltern, sofern sie noch leben, sind über 70 Jahre ... mehr
Minister: Monsieur Georges Mischo, Ministre du Travail
Zulässigkeit : zulässig
Titel der Petition: Urlaub für pflegebedürftige Angehörige
Ziel der Petition: Die Freistellung für pflegebedürftige Angehörige (Sonderurlaub von 5 Tagen) gilt nur für Familienangehörige ersten Grades oder Ehegatten/Lebenspartner.
Angenommen, die pflegebedürftige Person ist z.B. 50 Jahre alt, hat keine Kinder und die Eltern, sofern sie noch leben, sind über 70 Jahre alt, dann kann diese Person nur auf die Hilfe des Ehegatten/Partners zählen.
Der Antrag wäre, dass auch Geschwister diesen Sonderurlaub in Anspruch nehmen können. Geschwister sollten als Verwandte 1. Grades eingestuft werden. (wenn die Eltern identisch sind).
Außerdem sind 5 Tage im Jahr ein Tropfen auf den heißen Stein. Gerade in solch schwierigen Zeiten ist die Unterstützung der Familie manchmal der einzige Halt für den Pflegebedürftigen.
Wir bitten um Beachtung dieses Anliegens.